Betriebsordnung

Unsere Regeln...

für eine artgerechte Pferdehaltung und
einen rücksichtsvollen Umgang miteinander...!

  • Aufenthalt der Pferde

    Die Pferde sollen möglichst viel Auslauf haben. Wir möchten die Zeit, die die Pferde in den Boxen verbringen müssen, auf ein Minimum reduzieren und sehen zu, dass sich die Tiere täglich mindestens 15 Stunden im Freien aufhalten dürfen.

    • Weide: Während der Vegetationszeit von Mitte April bis Mitte November sind die Pferde täglich bei jeder Witterung ausgiebig auf der Weide. Wir beginnen Mitte April mit etwa einer Stunde (das vorherige "Angrasen" ist Sache der Besitzer) und steigern bis Mitte Juni auf 9 Stunden täglich. Während der heissen Jahreszeit (Mitte Juni bis Mitte September) sind die Pferde über Nacht (ca. 22 Uhr bis ca. 6.30 Uhr) auf der Weide. Ab Mitte September stellen wir wieder auf Tagbetrieb um und stellen die Weidedauer auf die Temperaturen und das noch zur Verfügung stehende Gras ab (4-8 Stunden täglich).

      Im Normalfall übernehmen wir es, die Pferde auf die Weide zu führen und sie auch wieder zurück zum Stall zu bringen. Im Falle von Abwesenheiten (Ferien...) sind wir den Pensionsnehmern dankbar, wenn sie einspringen und mithelfen.

      Wenn die Pensionsnehmer ihre Tiere zum Reiten von der Weide holen möchten, dürfen sie dies selbstverständlich tun. Es darf aber nie ein Pferd allein auf der Weide zurückgelassen werden. Gegebenenfalls müssen beide Pferde geholt und allenfalls anschliessend wieder auf die Weide zurückgebracht werden.

      Die Weiden sind unterteilt in drei Mal drei (ab September vier Mal drei) Weideabteile. Somit stehen jedem Pferd drei (ab September vier) Weideabteile in einer Grösse von je etwa 500 m2 zur Verfügung. Jedes Weideabteil wird während zirka einer Woche abgegrast und ruht anschliessend für etwa zwei Wochen. - Der Weidenwechsel wird durch den Pensionsgeber organisiert.

      Die Weiden werden täglich von Pferdeäpfeln gereinigt. Abgegraste Weiden werden bei Bedarf durch den Pensionsgeber gemäht. Dank dieser Massnahmen haben wir dauerhaft schöne Weiden...!

    • Paddock: Die Pferde verbringen vor oder nach dem Weidegang einen Teil des Tages und ausserhalb der Vegetationszeit (Mitte November bis Mitte April) den ganzen Tag auf den Paddocks. Als Regel kann gelten, dass die Zeit auf der Weide und auf den Paddocks zusammen 15 Stunden oder mehr beträgt. Diese Haltung, auch bei Regen und Schnee, hat sich sehr bewährt. Natürlich braucht es je nach Saison den Einsatz wasserfester Pferdedecken.

    • Aussenboxen: Die Nachtstunden (22 Uhr bis 6.30 Uhr, in der heissen Jahreszeit von 12.30 Uhr bis 17.30) verbringen die Pferde in den Aussenboxen. Die Boxen-Fenster werden während des ganzen Jahres nicht eingehängt, es herrscht also stets Aussentemperatur und somit auch bestmögliche Stallluft. Da alle Fenster an der selben Wand angebracht sind, gibt es keinen Durchzug. - In den Pferdeboxen verwenden wir Stroh als Einstreu. Der Stallboden ist gut isoliert und in der Boxenmitte mit je einem Ablauf versehen. Die Boxentrennwände sind hoch genug, dass sich die Pferde nicht verletzen können und niedrig genug, dass sie in gebührendem Masse Sozialkontakte pflegen können. Gitter gibt es in unserem Stall keine.

    • Ruhezeiten: Die Boxen sind während 24 Stunden zugänglich. Mit Rücksicht auf die Pferde und die Anwohner bitten wir die Pensionsnehmer, ihr Pferd zwischen 22 Uhr und 6.00 Uhr nur in Ausnahmefällen zu besuchen.

  • Fütterung

    Die Pferde erhalten morgens auf dem Paddock Heu und etwa eine halbe Stunde später Kraftfutter. Über Mittag wird die zweite Portion Heu gefüttert, am Abend bekommen sie noch einmal Heu und Kraftfutter. Wasser steht den Pferden rund um die Uhr, sowohl in den Boxen, als auch auf den Paddocks und auf den Weiden zur Verfügung. Während der Weidesaison entfällt das Heu, statt dessen gibt es frisches Gras...

    Als Kraftfutter verwenden wir Hypona 788-2 (Mischfutter ohne Hafer) und/oder Maispflanzenwürfel. Die Futtermengen werden zwischen Pensionsgeber und den Pensionsnehmern abgesprochen. Die Pensionsnehmer sind gebeten, keine zusätzlichen Fütterungen vorzunehmen, da dies unter den Pferden zu Futterneid und Unruhe führen würde. - Davon ausgenommen sind "kleine Belohnungen" (Brot, Rüebli, Äpfel, Belohnungswürfel), die von Hand verabreicht werden. Nette Besitzer "belohnen" natürlich gerade alle drei Pferde...

  • Misten

    Da die Pferde nur 5 - 9 Stunden in den Boxen stehen, reicht es völlig, ein Mal täglich zu misten. Gleichzeitig erfolgt die Reinigung der Paddock-Plätze und des Vorplatzes. Es kann somit alles in einem Arbeitsgang erledigt werden.

  • Entwurmen

    Der Pensionsgeber hat das Recht, die eingestellten Pferde am Tag des Eintritts und anschliessend jeweils (drei bis) vier Mal jährlich auf Rechnung der Pensionsnehmer zu entwurmen. Das Datum und die verwendeten Entwurmungsmittel werden den Pensionsnehmern in geeigneter Weise bekannt gegeben. Allfällige Unverträglichkeiten von Wurmkuren bitte bei Vertragsabschluss oder sofort nach Bekanntwerden melden.

  • Impfen

    Die Pensionsnehmer sind verpflichtet, ihre Pferde gemäss den Weisungen des SVPS gegen Skalma / Tetanus impfen zu lassen.

  • Anbindevorrichtung / Waschplatz für Pferde

    Vor dem Stall befindet sich eine Anbindevorrichtung mit Waschplatz für Pferde.

  • Sattelkammer

    Jedem Pensionsnehmer steht ein Schrank-Abteil (ca. 200 x 60 cm) sowie je ein Platz für Sattel und Zaumzeug zur Verfügung. Falls nötig und vorhanden, kann ein zweiter Sattelplatz bzw. Platz für Zaumzeug beansprucht werden.

    Wegen den beschränkten Platzverhältnissen in der Sattelkammer sind wir den Pensions-nehmenden dankbar, wenn sie ihre (Reit-) Utensilien nicht ausserhalb des Schrankes aufbewahren.

    Für Abfälle steht ein Abfalleimer zur Verfügung. Grössere Abfallmengen bitte privat entsorgen.

  • Parkplatz für PW

    Die Personenwagen können auf dem Parkplatz direkt vor dem Haus abgestellt werden.

  • Sicherheit

    Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Stallungen nur in Begleitung Erwachsener betreten. Die Eltern bzw. betreuenden Personen sind für allfällige Schäden haftbar.

    In den Lagerräumen und Boxen besteht erhöhte Brandgefahr und deshalb ein absolutes Rauchverbot. Für den Notfall ist in der Sattelkammer neben der Türe ein Feuerlöscher deponiert.

  • Hunde

    Hunde sind aus Hygiene- und Sicherheitsgründen auf dem gesamten Areal anzuleinen.

  • Anliegen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge...

    ...nehmen wir gerne entgegen.